Das Land NRW hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 13.12.2020 umgesetzt und die aktuelle Coronaschutzverordnung veröffentlicht.
Demnach gelten bis zunächst 10.01.2021 verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie.
Gemäß dieser Regelungen ist ab morgen, Mittwoch den 16.12.2020 auch die Ausübung des Individualsports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt.
Alle Sportanlagen, auch sämtliche Golfanlagen, sind demnach ab 16.12.2020 zu schließen.
Folglich ist die komplette Golfanlage Dreibäumen, d.h. nach Gastronomie und Proshop nun auch der Außenbereich mit Übungsgelände und Golfplatz ab morgen bis auf Weiteres geschlossen!
Sicherlich im Moment für einige auch in den Wintermonaten sehr aktive Mitglieder keine gute Nachricht; dennoch müssen wir uns der aktuellen Situation stellen und hoffen, dass die Infektionszahlen durch die getroffenen Maßnahmen zurückgehen und die Ausübung unseres schönen Sports bald wieder möglich ist.
Für den Golfsport relevanter Teil aus den aktuellen Lockdown-Beschlüssen:
Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Hier finden Sie die neuen Regelungen auf der Webseite des Landes NRW: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer