Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Danach müssen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Alltagsmasken getragen werden.
Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht besteht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.
Für uns in Dreibäumen bedeutet dies ab sofort Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände im und um unser Clubhaus herum!
Einzige Ausnahme sind hier die Übungsanlagen (Chipping- /Puttinggrün und Driving Range) und der Golfplatz selbst, wo – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelungen – keine Maske getragen werden muß.