Das Land NRW hat soeben die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht.
Demnach sind sowohl der Spielbetrieb auf den Golfanlagen als auch der Einzelunterricht unter den Maßgaben dieser Verordnung ab kommenden Montag wieder möglich.
Wenngleich wir heute von dieser sehr erfreulichen Nachricht doch etwas überrumpelt wurden, sind wir natürlich vorbereitet und werden den Golfplatz am Montag ab 12.00 Uhr wieder für den Spielbetrieb freigeben.
Dabei agieren wir weiter über das bewährte Startzeitensystem, welches ab sofort – zunächst ausschließlich nur für Mitglieder – wieder verfügbar ist.
Neu ist, dass wir im 8-Minuten-Abstand starten.
Aufgrund der Platzverhältnisse bleiben Putting- und Chipping-Greens geschlossen und es besteht bis auf Weiteres Tragepflicht!
Neben den bekannten Verhaltensvorschriften ist zwischen den einzelnen Gruppen (flights) auf dem gesamten Gelände inklusive Parkplatz grundsätzlich ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten (siehe § 9!).
Gruppenbildungen, also Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen aus maximal 2 Haushalten, sind zwingend zu vermeiden! Verstöße müssen im Sinne Aller mit Platzsperre geahndet werden!
Ob weitere Schutzmaßnahmen z.B. beim Einzelunterricht erforderlich werden, weil der Inzidenzwert im oberbergischen Kreis über 50 liegt (siehe § 16!) , konnten wir heute leider nicht mehr in Erfahrung bringen. Sollte dies der Fall sein, informieren wir zeitnah!
Geöffnet ab 22.02.2021 um 12.00 Uhr sind:
- Golfplatz
- Driving Range
- Caddyhalle
- Toiletten neben dem ProShop
Bis auf Weiteres geschlossen bleiben:
- ProShop
- Gastronomie
- Umkleideräume
- Reinigungsstation
Wir freuen uns sehr, Sie hoffentlich gesund wieder in Dreibäumen begrüßen zu dürfen!
Ihr Golfclub Dreibäumen
Erich Buchholz