Sondermeldung: Die komplette Golfanlage Dreibäumen unterliegt ab sofort der 2G-Regel

Das Land NRW hat mit Gültigkeit ab dem heutigen 24.11.2021 eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt. Demnach ist die Ausübung des Golfsports (Golfplatz und Übungseinrichtungen), unabhängig ob individuell oder gemeinsam, nur Personen aus der Gruppe der 2G (geimpft oder genesen) erlaubt. Anders lautende Regelungen bestehen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, sowie für Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung aktuell nicht geimpft werden dürfen.