Zum 1. Januar 2022 wird der Haftpflichtschutz von Golfspielern in Deutschland neu geregelt. Wir informieren Sie über Änderungen des DGV und das neue Haftpflichtangebot „DGV-GolfProtect“. Neben dem Angebot des DGV haben Sie natürlich die Option sich an Ihren Privathaftplicht-Versicherer zu wenden.
Ganz ungefährlich ist der Golfsport nicht. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. Die Folge: Schäden durch „abirrende Golfbälle“, wie das im Versicherungsjargon so schön treffend heißt. Eher selten, dass hier die private „normale“ Haftpflicht eintritt.
Bislang gab es für alle Mitglieder bzw. Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen bei solchen und ähnlichen Fällen eine vom Deutschen Golf Verband (DGV) abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die gezielt und weitgehend für derartige Schäden, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro, aufkam und damit Versicherungslücken schloss.
Diesen Automatismus wird es ab der Saison 2022 so nicht mehr geben.
Nachdem sich die jährliche Gesamtschadenssumme und auch die Schadenshäufigkeit in den Jahren sehr stark nach oben entwickelt haben, hat der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt. Nur mit einer unverhältnismäßig höheren Versicherungsprämie, bei gleichzeitig reduzierter Leistung, wäre eine Verlängerung möglich gewesen. Dies war für den DGV nicht darstellbar.
Aus diesem Grund gibt es ab der kommenden Saison (mit Jahresbeginn 2022) ein neues Versicherungsmodell für Golfspieler. „Automatisch“ versichert sind dann weiterhin Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.
Alle anderen, und das ist für Sie wichtig, haben zukünftig die Möglichkeit, sich (sogar ohne Zahlung eines Geldbetrages durch Werbeeinwilligung!) zu versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (nämlich halbiertem Selbstbehalt).
Dafür ist aber ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen werblichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden. Wünscht man die werbliche Ansprache nicht, kann man sich alternativ dem neuen DGV-Haftpflichtschutz (DGV-GolfProtect) auch zum vergleichsweise sehr günstigen Preis von 12 Euro pro Jahr abschließen.
Abwicklung ausschließlich über www.golf.de/versicherung
Der Beitritt zum Haftpflichtschutz-Angebotes DGV-GolfProtect läuft ausschließlich über die Internetseite www.golf.de/versicherung – dort erhalten Sie alle Informationen und können direkt die gewünschte Variante (kostenfrei durch Werbeeinwilligung oder Jahresbeitrag) wählen, mit der Sie der vom Verband organisierten Gruppenversicherung des Verbandes für das jeweilige Kalenderjahr beitritt – natürlich nur dann, wenn Sie sich überhaupt einem Versicherungsschutz über den DGV anschließen möchten.
Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es ebenfalls online unter www.golf.de/Versicherung.
Die DGV-Vorstände Alexander Klose und Jörg Schlockermann informieren Sie über DGV-GolfProtect: Den Haftpflichtschutz für Golfer
Neben dem Angebot des DGV haben Sie natürlich die Option sich an Ihren Privathaftplicht-Versicherer zu wenden.
Grundsätzlich ist es Sache jeder einzelnen Golfspielerin bzw. jedes einzelnen Golfspielers zu entscheiden, ob für den Fall, dass beim Golfspiel ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen entsteht und hierfür Ersatz zu leisten ist, eine Versicherung abgeschlossen wird. Die „normale“ Privathaftpflicht, die viele Bürger haben, reguliert solche „Golfschäden“ häufig nicht, was jedenfalls im Einzelfall vom Golfspieler selbst geprüft werden sollte.