DGV – Aktuelle Informationen: Auswirkungen der Ergebnisse der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ländern auf Golfanlagen

Aktuell geht der DGV davon aus, dass die Ausnahme für Individualsport auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird diese Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.