Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände – einzige Ausnahme: der Golfplatz!

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Danach müssen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Alltagsmasken getragen werden. Für uns in Dreibäumen bedeutet dies ab sofort Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände im und um unser Clubhaus herum! Einzige Ausnahme sind hier die Übrungsanlagen (Chipping- /Puttinggrün und Driving Range) und der Golfplatz selbst, wo – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelungen – keine Maske getragen werden muß.

Das ändert sich bzw. ist ab dem 5. November 2020 zu beachten

Wie berichtet, dürfen wir nach heutigem Stand der Dinge in Dreibäumen erfreulicherweise auch im November weiter Golf spielen. Um von unserer Seite die Voraussetzungen hierfür zu schaffen bleibt es zwingend erforderlich, die Vorschriften der Coronaschutzverordnung strikt einzuhalten. Neben Maskenpflicht, Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sind ab Morgen, Donnerstag, den 05.11.2020 folgende Änderungen während des Spiels zu berücksichtigen…

Spielbetrieb in Dreibäumen auch ab 02.11.2020 bis auf Weiteres eingeschränkt möglich

Vorab freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass in Dreibäumen – unter Einhaltung angepasster Abläufe und Regelungen – auch im November weiterhin Golf gespielt werden darf. Dies wurde uns heute in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hückeswagen bestätigt. Basis für diese Entscheidung ist § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020, gültig ab 2. November 2020.

DGV – Aktuelle Informationen: Auswirkungen der Ergebnisse der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ländern auf Golfanlagen

Aktuell geht der DGV davon aus, dass die Ausnahme für Individualsport auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird diese Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

Verhaltensregeln in der Gastronomie verschärft

Aufgrund der gestiegenen Corona-Fallzahlen im Oberbergischen Kreis und speziell auch in Remscheid haben sich die Bestimmungen verschärft! Die schon seit längerem bestehende Abstands- (1,50 m) und Maskenpflicht im gesamten Clubhaus ist weiterhin zwingend erforderlich! Beim Aufenthalt in der Gastronomie ist Folgendes zu beachten:

Startzeiten und Carts

Wir haben heute morgen Kontakt mit dem Ordnungsamt Hückeswagen aufgenommen: Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, den Spielbetrieb weiterhin über Startzeiten zu regulieren. Die Carts dürfen ab sofort auch von 2 Personen genutzt werden, die nicht in einem Haushalt leben. In diesem Fall besteht Maskenpflicht!