Sondermeldung: Lockerungen Spielbetrieb und Training ab 08.03. und 15.03.2021

Am gestrigen Montag, den 8. März 2021 ist eine weitere Aktualisierung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt Hückeswagen ergeben sich für uns hieraus folgende Änderungen: Ab sofort entfällt die Maskenpflicht im kompletten Außenbereich der Golfanlage. Ab kommenden Montag, den 15.03.2021 sind 3er- und 4er-flights wieder möglich. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass sich diese aus maximal 2 Hausständen zusammensetzten…

Sondermeldung: Golfanlage Dreibäumen ab Montag, den 22.02.2021 wieder geöffnet!

Das Land NRW hat soeben die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Demnach sind sowohl der Spielbetrieb auf den Golfanlagen als auch der Einzelunterricht unter den Maßgaben dieser Verordnung ab kommenden Montag wieder möglich. Wenngleich wir heute von dieser sehr erfreulichen Nachricht doch etwas überrumpelt wurden, sind wir natürlich vorbereitet und werden den Golfplatz am Montag ab 12.00 Uhr wieder für den Spielbetrieb freigeben.

Verhaltensregeln in der Gastronomie verschärft

Aufgrund der gestiegenen Corona-Fallzahlen im Oberbergischen Kreis und speziell auch in Remscheid haben sich die Bestimmungen verschärft! Die schon seit längerem bestehende Abstands- (1,50 m) und Maskenpflicht im gesamten Clubhaus ist weiterhin zwingend erforderlich! Beim Aufenthalt in der Gastronomie ist Folgendes zu beachten:

Startzeiten und Carts

Wir haben heute morgen Kontakt mit dem Ordnungsamt Hückeswagen aufgenommen: Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, den Spielbetrieb weiterhin über Startzeiten zu regulieren. Die Carts dürfen ab sofort auch von 2 Personen genutzt werden, die nicht in einem Haushalt leben. In diesem Fall besteht Maskenpflicht!

Aktuelle Informationen – Stand 06.04.2020

Der Deutsche Golfverband hat sich heute zur Unterstützung des politischen Planungsprozesses an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewendet. Ziel ist es, die besondere Eignung und Bedeutung gerade des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren.