Sondermeldung: Lockerungen Spielbetrieb und Training ab 08.03. und 15.03.2021

Am gestrigen Montag, den 8. März 2021 ist eine weitere Aktualisierung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt Hückeswagen ergeben sich für uns hieraus folgende Änderungen: Ab sofort entfällt die Maskenpflicht im kompletten Außenbereich der Golfanlage. Ab kommenden Montag, den 15.03.2021 sind 3er- und 4er-flights wieder möglich. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass sich diese aus maximal 2 Hausständen zusammensetzten…

Sondermeldung: Golfanlage Dreibäumen ab Montag, den 22.02.2021 wieder geöffnet!

Das Land NRW hat soeben die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Demnach sind sowohl der Spielbetrieb auf den Golfanlagen als auch der Einzelunterricht unter den Maßgaben dieser Verordnung ab kommenden Montag wieder möglich. Wenngleich wir heute von dieser sehr erfreulichen Nachricht doch etwas überrumpelt wurden, sind wir natürlich vorbereitet und werden den Golfplatz am Montag ab 12.00 Uhr wieder für den Spielbetrieb freigeben.

Spielbetrieb in Dreibäumen auch ab 02.11.2020 bis auf Weiteres eingeschränkt möglich

Vorab freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass in Dreibäumen – unter Einhaltung angepasster Abläufe und Regelungen – auch im November weiterhin Golf gespielt werden darf. Dies wurde uns heute in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hückeswagen bestätigt. Basis für diese Entscheidung ist § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020, gültig ab 2. November 2020.

DGV – Aktuelle Informationen: Auswirkungen der Ergebnisse der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ländern auf Golfanlagen

Aktuell geht der DGV davon aus, dass die Ausnahme für Individualsport auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Wird diese Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt, wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

Verhaltensregeln in der Gastronomie verschärft

Aufgrund der gestiegenen Corona-Fallzahlen im Oberbergischen Kreis und speziell auch in Remscheid haben sich die Bestimmungen verschärft! Die schon seit längerem bestehende Abstands- (1,50 m) und Maskenpflicht im gesamten Clubhaus ist weiterhin zwingend erforderlich! Beim Aufenthalt in der Gastronomie ist Folgendes zu beachten:

Startzeiten und Carts

Wir haben heute morgen Kontakt mit dem Ordnungsamt Hückeswagen aufgenommen: Es ist nach wie vor zwingend erforderlich, den Spielbetrieb weiterhin über Startzeiten zu regulieren. Die Carts dürfen ab sofort auch von 2 Personen genutzt werden, die nicht in einem Haushalt leben. In diesem Fall besteht Maskenpflicht!