Rundschreiben: Absage der Ligasysteme AK 30/50/65 und Jugendliga 2020
Der Golfverband NRW informiert über die Absage der Ligasysteme AK 30/50/65 und Jugendliga 2020.
Der Golfverband NRW informiert über die Absage der Ligasysteme AK 30/50/65 und Jugendliga 2020.
Laut Beschluss der Landesregierung dürfen ab heute, Montag, den 11. Mai 2020 die Gastronomiebetriebe in NRW unter Einhaltung strenger Auflagen wieder öffnen. Diese Erlaubnis gilt für den Innen- und Außenbereich von Restaurants und Cafes. Demzufolge wird auch die Casa Lorenzo ab morgen wieder öffnen.
In der gestrigen Pressekonferenz des Landes NRW wurde von unserem Ministerpräsidenten Armin Laschet bekannt gegeben, dass kontaktarmer Amateur- und Breitensport im Freien ab heute, 07.05.2020 wieder durchgeführt werden kann.
Um alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einhalten zu können, werden wir den Spielbetrieb in Dreibäumen zunächst einmal bis auf Weiteres über Startzeiten regeln. Nur so ist es aus unserer Sicht möglich, die Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) zu erfüllen und für die Spielerinnen und Spieler ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Im Rahmen der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt vom 30. April, die auf das Treffen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin folgte, wurde darüber informiert, dass eine grundlegende Entscheidung zur Wiederaufnahme des Sports erst in der kommenden Woche am Mittwoch, den 6. Mai fällt.
In den ersten Bundesländern läuft nun der Spielbetrieb wieder an. Die weiteren Länder, wie NRW, beraten noch über Lockerungen. Der 4. Mai wird in vielen Ländern als möglicher Termin für eine Öffnung im Golfsport genannt. In Vorbereitung auf eine baldige Öffnung der Anlagen, hat der DGV nun gemeinsame Leitlinien der Verbände für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen herausgegeben.
Der DGV informiert über die Entwicklungen der einzelnen Länder: In Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Sachsen heißt es, dass teilweise eine kurzfristige Wiederaufnahme des Golfsports ab Montag, den 20. April (RP und MV) oder ab dem 4. Mai (SH) möglich gemacht werden…
Der Deutsche Goldverband informiert über den aktuellen Stand und veröffentlicht eine Stellungnahme zur gestrigen Regierungsentscheidung. Beides finden Sie hier
Wie in unserem letzten Beitrag Aktuelle Informationen – Stand 06.04.2020 bereits erwähnt hat der Golfverband ein Schreiben an unsere NRW Landesregierung gesendet.
Auch dieses Schreiben möchten wir Ihnen hiermit zugänglich machen.
Der Golfverband NRW hat in einem Rundschreibem vom 14. April auf das weitere Vorgehen mit den Verbandwettspielen informiert. Dieses Schreiben möchten wir Ihnen hiermit zugänglich machen.