Die Pandemie bestimmt leider weiterhin unseren Alltag und die Fallzahlen steigen exponentiell an.
Daher sehen sich Bund und Länder gezwungen, einschneidende Maßnahmen durchzuführen.
Das Land NRW hat eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft gesetzt, die auch für den Golfsport Änderungen zur Folge hat.
Den Link zu der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung haben wir unten beigefügt.
Nachstehend finden Sie die für den Golfsport relevanten Punkte, gemäß Interpretation des Golfverbandes NRW:
Golfanlagen fallen unter die Regelungen der Sportstätten. Demnach ist die Ausübung des Golfsports (Golfplatz und Übungseinrichtungen), unabhängig ob individuell oder gemeinsam, nur Personen aus der Gruppe der 2G (geimpft oder genesen) erlaubt. Anders lautende Regelungen bestehen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, sowie für Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung aktuell nicht geimpft werden dürfen.
Alle Golfclubs und Golfanlagen müssen den Stand der Immunisierung bei Zutritt kontrollieren, und, zumindest stichprobenartig, einen Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier der Person vornehmen.
In Abstimmung mit dem für uns zuständigen Ordnungsamt Hückeswagen ergeben sich für Dreibäumen folgende Verhaltensvorschriften, die ab sofort bis auf Weiteres Gültigkeit haben:
Die Golfanlage Dreibäumen unterliegt ab sofort der 2G-Regel!
Davon betroffen sind Clubhaus, Driving Range, Kurzspielbereich und Golfplatz.
Gäste und Mitglieder müssen Ihren 2G-Status vor Betreten der Anlage von den Mitarbeitern kontrollieren und dokumentieren lassen.
Das Betreten der Anlage ist ohne diese Erfassung für ALLE strengstens untersagt!
Ein Verstoß wird mit sofortiger Platz- bzw. Anlagensperre und möglicher Geldstrafe geahndet.
Ist der 2G-Status einmal erfasst, darf die Anlage ohne weitere Kontrolle genutzt werden!
Ein Nachweis des 2G-Status ist immer mitzuführen!
Ist das Büro nicht besetzt und keine Erfassung möglich, ist das Betreten der kompletten Anlage strengstens untersagt!
Da die Winterzeit vor der Tür steht und unser Service-Center dann nur noch sehr eingeschränkt geöffnet ist, empfehlen wir allen Mitgliedern die in dieser Zeit trainieren bzw. spielen wollen, sich schnellstmöglich erfassen zu lassen.
Hier der Link zur aktuellen Version der Coronaschutzverordnung gültig ab 24.11.2021: