Sondermeldung: Lockerungen Spielbetrieb und Training ab 08.03. und 15.03.2021

Am gestrigen Montag, den 8. März 2021 ist eine weitere Aktualisierung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt Hückeswagen ergeben sich für uns hieraus folgende Änderungen: Ab sofort entfällt die Maskenpflicht im kompletten Außenbereich der Golfanlage. Ab kommenden Montag, den 15.03.2021 sind 3er- und 4er-flights wieder möglich. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass sich diese aus maximal 2 Hausständen zusammensetzten…

Sondermeldung: Golfanlage Dreibäumen ab Montag, den 22.02.2021 wieder geöffnet!

Das Land NRW hat soeben die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Demnach sind sowohl der Spielbetrieb auf den Golfanlagen als auch der Einzelunterricht unter den Maßgaben dieser Verordnung ab kommenden Montag wieder möglich. Wenngleich wir heute von dieser sehr erfreulichen Nachricht doch etwas überrumpelt wurden, sind wir natürlich vorbereitet und werden den Golfplatz am Montag ab 12.00 Uhr wieder für den Spielbetrieb freigeben.

Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände – einzige Ausnahme: der Golfplatz!

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Danach müssen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Alltagsmasken getragen werden. Für uns in Dreibäumen bedeutet dies ab sofort Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände im und um unser Clubhaus herum! Einzige Ausnahme sind hier die Übrungsanlagen (Chipping- /Puttinggrün und Driving Range) und der Golfplatz selbst, wo – natürlich unter Einhaltung der Abstandsregelungen – keine Maske getragen werden muß.